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Sonntag, 2. Juli 2017

Der Europäische Gerichtshof zwingt EU Mitgliedsländer dazu Nichtstaatsbürgern Sozialleistungen auszuzahlen

Drei sozialleistungsberechtige Fachkräfte (Bildquelle: Tagesspiegel)

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) urteilte, dass Nicht-EU-Bürger ein Recht auf Sozialhilfe in dem EU Mitgliedsland haben, in dem sie "arbeiten". Von Laura Mowat für www.Express.co.uk, 1. Juli 2017

Das Gericht hat es Italien verboten, Migranten mit einer Arbeitserlaubnis vom Bezug von Sozialhilfe auszuschliessen. Beim EUGH hiess es in einer Stellungnahme:


"Ein Bürger eines Nicht-EU-Landes mit einer Arbeitserlaubnis in einem Mitgliedsland geniesst als allgemeine Regel das Recht auf Leistungen aus dem Sozialversicherungssystem, das Bürgern dieses Landes zustehen."

Das Gerichtsurtil bezog sich auf den Fall eines Nicht-EU-Bürgers namens Kerly Del Rosario Martinez Silva, der sich mit einer Arbeitserlaubnis in Italien aufhält, allerdings nicht in der Lage war Leistungen zu erhalten, die für Haushalte unterhalb einer bestimmten Grenze gedacht sind und in denen mehr als drei Kinder leben.

Der EUGH sagte, dass eine einzige Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger für eine Gleichbehandlung genügt und das nationale Recht sie nicht von Sozialhilfeleistungen ausschliessen darf.

Im Jahr 2014 wurde der Fall einer Mutter abgelehnt, als sie sich um Bezüge bewarb, die nach italienischem Recht für Haushalte mit mindestens drei jungen Kindern und einem Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze vorgesehen sind.

Allerdings kam der EUGH nun zu einem anderen Schluss, dass es sich bei den von Frau Martinez Silva geforderten Bezügen um Sozialversicherungsleistungen handelt und diese ihr daher zustehen. Das Gericht meinte in einer Stellungnahme:

"Bürger aus Nicht-EU-Ländern, denen es im Einklang mit EU oder nationalem Recht erlaubt ist, in einem Mitgliedsland zu arbeiten müssen insbesonders mit Bürgern dieses Landes gleichgestellt werden."

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In Großbritannien können Nicht-EU-Bürger mit einer Arbeitserlaubnis, ihre Gatten und Partner innerhalb eines zweijährigen Zeitraumes grundsätzlich keine Leistungen beziehen.

Das Innenministerium teilte Express.co.uk mit, dass das EUGH Urteil auf der EU Direktive 2011/98/EU beruht und diese von Großbritannien nicht übernommen wurde. Ein Sprecher sagte:
"Daher muss sich Großbritannien nicht daran halten oder Konsequenzen daraus ziehen, da es nicht für Großbritannien gilt.

Es ist nicht die Aufgabe des Innenministeriums den Einfluss des Urteils auf andere EU Länder zu kommentieren."





Im Original: European Union’s top court FORCES countries to hand out cash to non-EU nationals
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