Strafe: Zwei Monate Haft für eine Vergewaltigung, die andere zählt nicht. Von Kit Daniels für www.InfoWars.com, 7. Februar 2017
Ein schwedisches Gericht verurteilte einen muslimischen Migranten zu gerade einmal zwei Monaten Haft, nachdem er überführt wurde, eine 13 jährige anal vergewaltigt zu haben.
Das Gericht verurteilte den Täter namens Mohammed auch dazu, 2.500 Euro an das Opfer zu zahlen und zu einer weiteren Bewährungsstrafe, wobei das Urteil wegen der Vergewaltigung eines Kindes milde ist, weil der syrische Migrant behauptete, 17 Jahre alt zu sein, als sich die Vergewaltigung im Dezember 2016 im mittelschwedischen Landkreis Jämtland ereignete. Die schwedische Zeitung Expressen berichtete:
"Der damals 17 jährige Mann, der inzwischen 18 ist, zog das 13 Jahre alte Mädchen auf eine der Schultoiletten, verschloss die Tür und verging sich dann an ihr.
Während der Verhandlung war das Alter des Angeklagten ein wichtiger Aspekt.
Sein Ausweis zeigt, dass er 1998 geboren wurde und 18 Jahre alt war, als er das Verbrechen beging, allerdings bestand er darauf, 1999 geboren worden zu sein."
Mit anderen Worten: Das schwedische Gericht akzeptierte also ganz offenbar aus welchem Grund auch immer "syrische Papiere", nach denen Mohammed 17 war, auch wenn die schwedischen Dokumente zeigen, dass er beim Betreten des Landes 18 war.
Die Zeitung erklärt auch, dass die Strafe für einen Jugendlichen in der Regel einem Drittel jener eines Erwachsenen entspricht.
Mohammed wurde auch in einem anderen Vergewaltigungsfall an einer 14 jährigen unter ähnlichen Umständen angeklagt, allerdings behauptete das Bezirksgericht, dass es sich wegen des "Grades der Freiwilligkeit" um einen Kindesmissbrauch handelte und nicht um eine Vergewaltigung. [..]
Im Original: Muslim Migrant Anally Rapes Teenager, Gets Only Two Months Jail