Von Hannah Al-Othman www.DailyMail.co.uk, 23. Februar 2017
Ein Däne wurde wegen Blasphemie angezeigt, weil er angeblich einen Koran verbrannte und ein Video mit dem Zwischenfall bei Facebook veröffentlichte.
Der 42 Jahre alte "Verdächtige" verbrannte den Koran im Dezember in seinem Hinterhof in Norddänemark und veröffentlichte das Video dazu auf einer moslemkritischen Facebookseite.
Er betitelte das Video mit "Denk an deinen Nachbar: Es stinkt, wenn er brennt" und die Gruppe hiess "YES TO FREEDOM – NO TO ISLAM".
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"Es ist die Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass die Umstände der Verbrennung von heiligen Büchern, wie der Bibel oder dem Koran, in einigen Fällen das Gesetz zur Blasphemie verletzten können, mit dem die öffentliche Verspottung oder die Verachtung der Religion bestraft wird.
Unseres Erachtens sollte der Fall aufgrund der Umstände zur Anzeige gebracht werden, damit die Gerichte nun eine Gelegenheit haben, eine Position in der Sache zu beziehen."
Der Fall wird Richtern in Aalborg vorgelegt, auch wenn noch kein Datum für die Verhandlung feststeht.
Nach Paragraph 140 des dänischen Strafrechts wird die öffentliche Beleidiung oder Herabwürdigung von religiösen Büchern mit Gefängnis oder einer Geldstrafe belegt.
Das letzte Mal, dass dies vor Gericht verhandelt wurde war im Jahr 1971, als sich zwei Produzenten des dänischen Radios vor Gericht verantworten mussten, weil sie ein Lied abspielten, das sich über das Christentum lustig machte. Sie wurden später freigesprochen.
Bislang gab es in Dänemark nur vier Anzeigen wegen Blasphemie, allerdings entschied das Land, das Gesetz beizubehalten, nachdem es vor zwei Jahren begutachtet wurde.
Damals sagte Vega Saenz aus dem dänischen Außenministerium, dass das Gesetz beibehalten werden sollte, um die Religionsfreiheit und Minderheiten zu schützen, sowie um die soziale Ordnung aufrecht zu erhalten.
Im Jahr 1946 erhielten zwei Dänen eine Geldstrafe, nachdem sie bei einem Ball in der Hauptstadt Kopenhagen eine "Taufe" durchführten und 1938 wurden vier Personen verurteilt, weil sie antisemitische Propaganda verbreiteten.
Hinzu kommen mehrere andere Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft eine Klage erwog, sich dann aber dagegen entschied.
Einer der bekanntesten Fälle stammt aus dem Jahr 2006, als die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung wegen der kontroversen Mohammedkarikaturen mit dem Titel "Das Gesicht von Mohammed" gegen die Zeitung Jyllands-Posten einleitete. Allerdings entschieden sie sich dann gegen eine Weiterverfolgung.
Im Original: Man becomes the first person in Denmark to be charged with blasphemy for 46 years after burning a copy of the Koran