Dienstag, 31. Januar 2017

Europas nächster Schritt auf dem Weg zur Bargeldabschaffung


Von Martin Armstrong für www.ArmstrongEconomics.com, 30. Januar 2017

Nur wenige Tage nach Davos gab die EU Kommission eine Stellungnahme für die weitere Bargeldabschaffung bekannt. Es handelt sich um eine "Stellungnahme über zum Einfluss bei Inkrafttreten", um jene zu informieren, die damit zu tun haben und um diese um Kommentare zu bitten. Das ganze wird mit Terrorismus begründet, in Wirklichkeit aber jagen sie nach Steuern, wollen uns unserer Privatsphäre hinsichtlich unseres Vermögens berauben. Der römische Kaiser Maximus I. (235-238 n.Ch.) erklärte, dass alle Vermögen dem Staat gehören. Er zahlte Informanten, die jeden verraten sollten, der versuchte, sein Vermögen zu verbergen. Unterm Strich stürzte das römische Reich dewegen ins Chaos. Die Investitionen verschwanden und der Geldumlauf kollabierte, da die Menschen ihr Bargeld horteten, weil sie Angst vor einer Konfiskation hatten. Daher finden wir sogar Geldschätze mit entwerteten Währungen.



Dieser Geldschatz wurde in Somerset in Großbritannien gefunden, der aus der Krisenphase des dritten Jahrhunderts n.Ch. stammt und Münzen von 21 Kaisern und drei Kaiserfrauen enthält. Darunter waren auch römische Münzen aus der Zeit, das römische Reich gespalten war und der Aufständler Carausius Großbritannien und Teile Frankreichs von 286-293 n.Ch. unabhängig vom Reich regierte. Münzen von Carasius finden sich nur selten in Münzschätzen.

Die kurz nach Davos herausgegebene "Stellungnahme über zum Einfluss bei Inkrafttreten" zeigt, dass sie tatsächlich Schritte unternehmen, um (1) Bargeld zu begrenzen und (2) Bargeld völlig abzuschaffen, allerdings können sie das so lange nicht machen, wie es kein Sofortüberweisungssystem zwischen den Banken gibt. Mit anderen Worten, Banken werden dann nicht mehr länger mit dem "Fluss" spielen können, sondern müssen Überweisungen sofort weitergeben. Ohne dieses System aber ist es nicht möglich, Bargeld völlig abzuschaffen. Das wird erst im September 2017 kommen. Hier ein Auszug aus der Stellungnahme:

"Aktionsplan zur weiteren Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (COM (2016) 50). Der Aktionsplan baut auf bestehenden EU Regeln auf, um sich im Rahmen internationaler Standards an neue Bedrohungen und aktualisierte politische Massnahmen der EU anzupassen. Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der Kommission, mit dem die Kontrollen von Bargeld, das in die Gemeinschaft herein oder rausfliessen ausgedehnt werden sollen soll erwogen werden, ob es angemessen ist, die Relevanz von möglichen Obergrenzen bei Bargeldzahlungen zu ergründen. Der Aktionsplan stellt fest, dass "vor allem Barzahlungen für die Finanzierung von terroristischen Aktitäten verantwortlich sind.. In diesem Zusammenhang könnte auch die Relevanz möglicher Obergrenzen für Bargeldzahlungen ergründet werden. Die Mitgliedsländer haben bereits Verbote für Bargeldzahlungen oberhalb einer bestimmten Grenze."






Im Original: Europe’s Latest Steps to Eliminate Cash Post-Davos