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Dienstag, 25. Oktober 2016

Keine Gerechtigkeit in den Niederlanden



Von Judith Bergman für www.GatestoneInstitute.org, 24. Oktober 2016


Ein Gericht in Den Haag entschied am 14. Oktober, dass die Vorwürfe wegen Hassrede gegen den niederländischen Politiker Geert Wilders, die er im März 2014 bei einer Wahlkampfveranstaltng machte, justiziabel sind. Es hat daher Wilders Einspruch abgelehnt, der die Vorwürfe für gerichtlich nicht relevant hielt, da es um eine politische Angelegenheit ging und eine Verhandlung darüber daher ein politischer Prozess wäre. Das Verfahren gegen Wilders wird am Montag, dem 31. Oktober beginnen.

Während der Veranstaltung in Den Haag vom März 2014 vertrat Wilders die Ansicht, dass in den Niederlanden weniger Marokkaner leben sollten. Bei dieser Wahlveranstaltung stellte er dem Publikum daher eine Reihe von Fragen, darunter "Wollt ihr mehr oder wollt ihr weniger Marokkaner?" Als die Menge mit "Weniger" antwortete sagte Wilders "Wir werden uns darum kümmern."

Aufgrund dieser "weniger Marokkaner" Aussage, die er einige Tage danach in einem Interview wiederholte muss sich Wilders nun wegen zweier Vergehen verantworten: Einmal für das "absichtliche Beleidigen einer Personengruppe aufgrund ihrer Rasse." Zweitens, wegen "dem anstacheln zum Hass oder zur Diskriminierung dieser Personen."

Wilders Verteidiger Geert Jan Knoops argumentierte, dass das Verfahren ein politischer Prozess gegen Wilders und seine Partei PVV ist. Er sagte:


"Sensible Themen müssen von der öffentlichen Meinung beurteilt werden oder über die Wahlurne.

Der Staatsanwalt fragt indirekt nach einem Urteil zur Frage, ob die PVV und ihr Programm existieren dürfen. Das Gericht darf sich hier aber nicht einmischen."

Als Politiker darf Wilders mehr sagen als ein gewöhnlicher Bürger, sagte Knoops und fügte an, dass Wilders seine Aussage machte, um auf die Defizite in den Niederlanden hinzuweisen. "Es ist seine Pflicht die Probleme beim Namen zu nennen. Er übernimmt Verantwortung und schlägt Lösungen vor." Knoops meinte, der Staatsanwalt würde Wilders Redefreiheit beschränken, wenn er ihn wegen seiner Aussagen gerichtlich verfolgt.

Die Antwort des Gericht bestand darin, dass obwohl Politikern die Redefreiheit zusteht, so sollten sie auch "öffentliche Aussagen vermeiden, welche die Intoleranz fördern", und dass mit dem Verfahren entschieden werden soll, wo die Grenze liegt zwischen der Redefreiheit eines Politikers und ihrer Verpflichtung, öffentliche Aussagen zu vermeiden, die zur Intoleranz führen.

Andere Politiker, interessanterweise alle von der Arbeiterpartei, haben die folgenden Aussagen getätigt, ohne dafür belangt zu werden:

  • "Wir haben hier auch scheiss Marokkaner." Rob Oudkerk.
  • "Wir müssen die Marokkaner demütigen." Hans Spekman.
  • "Marokkaner haben ein ethnisches Monopol aufs Ärger produzieren." Diederik Samsom.

Das Gericht wies die Ansicht von Wilders Verteidiger zurück, wonach die nicht erfolgte Bestrafung der aufgeführten Politiker einen Prozess gegen Wilders zur Diskriminierung machen würde. Das Gericht meinte, da Zeit, Ort und Kontext der Aussagen der anderen Politiker anders waren, können diese nicht verglichen werden mit den Aussagen von Herrn Wilders und daher gab es für das Gericht auch keine Verletzung des Gleichheitsprinzips.

Die Aussagen der anderen Politiker allerdings waren objektiv betrachtet bei weitem schlimmer in ihrem Sprachausdruck ("scheiss Marokkaner") und beinhalteten auch eine offene Verhetzung ("Wir müssen die Marokkaner demütigen"). Was für eine Kombination aus Zeit, Ort und Kontext könnte die obigen Aussagen passender machen zur Frage, ob die Wähler mehr oder weniger Marokkaner wollen?

Es ist zutiefst verstörend, dass das Gericht bereits in seiner vorläufigen Entscheidung und bevor der Strafprozess überhaupt erst begann, bereits so offen seine Neutralität und Objektivität aufgegeben hat. Auf die Außenwelt wirkt dieses Gericht nicht mehr länger neutral. Unterwerfen sich vielleicht auch andere europäische Gericht still und heimlich unter dschihadistische Werte, nach denen die Redefreiheit und "unangenehme" politische Ansichten beschnitten werden?

Die Niederlande sind ein Teilnehmerland der Europäischen Konvention für Menschenrechte (ECHR). Das bedeutet, dass niederländische Gerichte dazu verpflichtet sind, die heimische Gesetzgebung in einer Weise zu interpretieren, wie sie die ECHR und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte voreben. In Artikel 10 der ECHR heisst es:

1. Jeder hat das Recht auf Redefreiheit. Dieses Recht soll die Freiheit der eigenen Meinung behinhalten, sowie das Erhalten und Weitergeben von Informationen und Ideen, ohne dass eine öffentliche Autorität eingreifen darf und das unabhängig der Grenzen..

2. Da die Ausübung dieser Freiheit Pflichten und Verantwortungen mit sich bringt kann es Formalitäten, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafen geben, die gesetzlich vorgeschrieben werden und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind, da sie die nationale Sicherheit betreffen, die territoriale Integrität, oder die öffentliche Sicherheit, um damit Unordnung oder Verbrechen zu verhindern, um die Gesundheit oder Moral zu schützen, um den Ruf oder die Rechte von anderen zu schützen, um die Veröffentlichung von geheimen Informationen zu verhindern, oder um die Autorität und Neutralität der Justiz zu schützen.

Für seine Gerichtsbarkeit hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgelegt, dass Artikel 10:

"nicht nur Informationen oder Ideen schützt, die nicht als beleidigend wahrgenommen werden, sondern auch jene, die beleidigen, schockieren oder verstören; dies sind die Anforderungen von Pluralismus, Toleranz und Offenheit, ohne die keine demokratische Gesellschaft existieren kann. Meinungen die in scharfer oder übertriebener Sprache ausgedrückt werden sind ebenfalls geschützt."

Noch wichtiger im Kontext des Verfahrens gegen Wilders ist die Tatsache, dass laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte:

".. das Ausmaß des Schutzes hängt vom Kontext und der Zielrichtung der Kritik ab. Bei öffentlichen Kontroversen oder wenn ein öffentliches Interesse besteht, während einer politischen Debatte, während des Wahlkampafes.. muss man mit starken Worten und herber Kritik rechnen und daher wird diese vom Gericht auch stärker toleriert".


Nun muss man sich nocheinmal ansehen, was Wilders sagte und in welchem Kontext er es tat:

"Wollt ihr mehr Marokkaner oder weniger?" Nachdem die Menge mit "weniger antwortete sagte Wilders: "Wir werden uns darum kümmern." Er wiederholte diese Aussage in einem nachfolgenden Interview wo er meinte: "Je weniger Marokkaner, desto besser."

Der Kontext, in dem er es sagte, war der Wahlkampf vom März 2014 und es ging ihm um die bedeutenden Probleme mit Marokkanern in den Niederlanden. Laut dem niederländischen Journalisten Timon Dias:

Statistiken zeigen, dass 65% aller marokkanischen Jugendlichen schon einmal von der Polizei verhaftet wurden, und dass ein Drittel dieser Gruppe fünf Mal oder öfters verhaftet wurde.

Wilders stellt die übermässigen Kosten heraus, die es im Zusammenhang mit den überproportional oft von Sozialhilfe lebende niederländische Marokkaner gibt und es sich dabei um Sozialhilfebetrug handelt.

Nun, wenn man ein Politiker ist und sich Sorgen macht um die Zukunft des Wohlstandes und des Landes insgesamt, dann sollte man logischerweise in der Lage sein, die aktuellen Problembereiche anzusprechen, darunter die existierenden Probleme mit Einwanderern und anderen Bevölkerungsgruppen. Diese Diskussion kann in einer demokratischen Gesellschaft nur dann Sinn machen, wenn sie in der Öffentlichkeit geführt wird und hier vor allem während einer politischen Wahlkampfveranstaltung. Die Frage, ob die Wähler weniger Marokkaner in ihrer Stadt oder ihrem Land haben wollen mag vielleicht unfreundlich sein und beleidigend für andere. Nimmt man allerdings die Perspektive des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, der politische Aussagen in einem weiten Spektrum besonders schützt und das vor allem, wenn es um politische Akteure und Wahlkämpfe geht, dann ist es schwer oder gar unmöglich nachzuvollziehen, wie die Frage von Wilders unter die Einschränkungen von Artikel 10,2 der ECHR fallen kann.

Laut Artikel 10,2 kann die Redefreiheit eingeschränkt werden, wenn:

"sie die nationale Sicherheit betreffen, die territoriale Integrität, oder die öffentliche Sicherheit, um damit Unordnung oder Verbrechen zu verhindern, um die Gesundheit oder Moral zu schützen, um den Ruf oder die Rechte von anderen zu schützen, um die Veröffentlichung von geheimen Informationen zu verhindern, oder um die Autorität und Neutralität der Justiz zu schützen."

Wilders hat weder zur Gewalt aufgerufen, noch zur Verfolgung (oder Demütigung), noch hat er die nationale Sicherheit in Gefahr gebracht oder die öffentliche Sicherheit, oder eine der übrigen aufgeführten Einschränkungen.

Etwas anders verhält es sich allerdings mit der Aussage "Wir müssen die Marokkaner demütigen" von Hans Spekman von der Arbeiterpartei, der nicht angezeigt wurde, obwohl es zur Demütigung von Marokkanern aufruft und eindeutig aufhetzend ist. Dann aber muss man auch bedenken, Hans Spekman ist nicht Geert Wilders.

Wie es scheint ist Justizia in den Niederlanden nicht länger blind und die Gerichte sind nicht länger unabhängige und neutrale Einrichtungen des Staates. Da sollte alle Niederländer zutiefst beunruhigen.


Im Original: No Justice in the Netherlands
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